Prüfung ortsfester Anlagen – für das entscheidende Plus an Sicherheit

Bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen werden alle fest verbauten Komponenten Ihrer Elektroanlage geprüft. Mit der regelmäßigen Durchführung tragen Unternehmen dem Inhalt der DGUV Vorschrift 3 Rechnung, die bis vor wenigen Jahren unter dem Titel BGV A3 bekannt war. Auch Versicherer schreiben im Sinne einer Minimierung der abzudeckenden Risiken die regelmäßige Prüfung ortsfester Anlagen vor.

Die Wiederholungsprüfung soll sicherstellen, dass von den elektrischen Anlagen keine Gefahr für Beschäftigte oder Sachwerte ausgeht. Zu diesem Zweck wird geprüft, ob die Dokumentation aktuell ist und ob Verschleißteile vorschriftsmäßig erneuert wurden. Ein erfreulicher Nebeneffekt ist die präventive Wirkung der Maßnahme: Sie trägt dazu bei, Defizite frühzeitig zu erkennen und so für einen stabilen Routinebetrieb der Anlage zu sorgen. Als Komplettanbieter für den Schaltschrankbau verfügt die esmatic auch über erfahrene Fachkräfte für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen.

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DGUV Vorschrift 3, § 3 – Ihre Verantwortung als Anlagenbetreiber

Als Anlagenbetreiber tragen Sie die volle Verantwortung für alle Aspekte der Betriebssicherheit: »Der Unternehmer hat […] dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen […] den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden«, so der Wortlaut. Der Wiederholungsprüfung kommt in diesem Kontext eine besondere Bedeutung zu. Während sich viele Unternehmen mit einem Turnus von vier Jahren zufriedengeben, empfehlen wir Ihnen, Ihre ortsfesten Anlagen einmal pro Jahr von unseren Experten prüfen zu lassen. Nur so haben Sie die Sicherheit, dass alle Bauteile trotz zum Teil hoher Beanspruchung, schwierigen Umgebungsbedingungen und kontinuierlichen Veränderungen höchsten Sicherheitsansprüchen genügen.

Signifikante Ausfälle oder eine Behinderung Ihrer Prozesse durch die Prüfung müssen Sie nicht befürchten: Mit einer durchdachten Planung sorgen wir dafür, dass Abschaltungen auf ein Minimum begrenzt werden.

Vorgehen und Dokumentation

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Verfahrensanweisung, die den Umfang der Prüfung genau definiert. Dementsprechend haben unsere Spezialisten bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen u. a. folgende Punkte auf der Agenda: 

  • Sichtprüfung im Hinblick auf Brand- und Unfallgefahr
  • Prüfungen auf Beschädigungen jeglicher Art an der Verteilung und auch am Betriebsmittel
  • Prüfung der Klemmstellen in den Verteilungen mittels Thermografie-Kamera
  • Selektivität und Kontrolle des Potenzialausgleiches
  • korrekter, EMV-konformer Aufbau
  • Messung Isolationswiderstand
  • Reinigung der zu überprüfenden Bestandteile
  • Nachweis der Schutzmaßnahmen durch Messung am Betriebsmittel (Motor, Steckdose etc.)
  • Kontrolle der Übereinstimmung des beiliegenden Schaltplans mit Beschriftungen/Nummerierungen
  • korrektes Auslösen der Fehlerstromschutzschalter und Überstromschutzeinrichtungen
  • Aktualisierung der Dokumentation (wenn von Drittfirmen nicht geleistet)

Nach Abschluss der Prüfung durch unsere Elektrofachkraft händigen wir Ihnen ein Messprotokoll aus. Darüber hinaus dokumentieren wir Mängel auch fotografisch und fügen dem Protokoll Bilder bei. Wenn erforderlich, unterbreiten wir konkrete Vorschläge zur Behebung der Fehler in einem angemessenen Zeitfenster. 

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